12.12.2017
Neue Freistellungserklärung

Liebe Produzentinnen und Produzenten,

wenn Sie bereits Beiträge in einem OK gesendet haben oder das in Zukunft wollen, dann betrifft Sie die neue Freistellungserklärung.

Zurzeit arbeitet die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) an neuen Verbreitungswegen für die OK-TV in Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich zur Ausstrahlung im digitalen Kabelnetz und Livestream im Internet sowie über Satellit und Antenne, wird im Laufe des Jahres 2018 der Empfang einzelner OK-TV Standorte auch über T-Entertain ermöglicht.
Ein genaues Datum für die Einspeisung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Trotzdem arbeitet die LMK bereits an der Umsetzung der notwendigen Voraussetzungen.
Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung.

Es gibt eine neue, aktualisierte Version der Freistellungserklärung, die fortan gültig ist und zum Download bereitsteht. Wir bitten alle Produzentinnen und Produzenten ab sofort diese neue Freistellungserklärung zu benutzen.

Außerdem brauchen wir eine Genehmigung, um die bereits eingereichten Sendebeiträge auch in Zukunft wiederholen zu dürfen. Dazu kann eine Sammelfreistellungserklärung unterschrieben werden, die alle bisher eingereichten Sendebeiträge eines Produzenten umfasst.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und mit ihrer ausgefüllten Sammel-Freistellungserklärung an ihren OK vor Ort.

 

 

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