Werbung und Sponsoring

Was bedeutet Werbe- und Sponsoringverbot in Bürgermedien …

Möchtest Du einen Sendebeitrag in den nichtkommerziellen Bürgermedien ausstrahlen, darf darin grundsätzlich keine Werbung enthalten sein. Auch das Sponsoring von Sendebeiträgen ist in der Regel verboten. Begrifflich versteht man unter Werbung sowohl die Wirtschaftswerbung als auch die ideelle Werbung. Letztere wird in einem eigenen Experten-Tipp („Wenn du eine politische Ver-anstaltung in Bürgermedien übertragen willst …“) erläutert.

Zur Wirtschaftswerbung gehört die klassische Produktwerbung in Form des Werbespots, Tele-shoppings, etc., aber auch die Schleichwerbung. Gerade bei Sendebeiträgen, die Firmenporträts, Unternehmensveranstaltungen oder Produktbesprechungen beinhalten bzw. in denen Produkte als Requisiten verwendet werden, kann es sehr leicht zu einer unzulässigen Schleichwerbung kommen. Schleichwerbung liegt immer dann vor, wenn für die Darstellung oder Erwähnung von Produkten und Firmen in Sendebeiträgen Geld bezahlt wurde. Aber auch schon Indizien reichen für eine Schleichwerbung aus. Dazu zählen insbesondere die Hervorhebung (z.B. durch Heranzoomen) und Anpreisung von Produkten bzw. Firmen oder der Umstand, dass in einer Sendereihe immer nur der Experte eines Unternehmens bzw. immer nur die gleichen Produkte einer Firma redaktionell eingebunden werden („Alleinstellungsprinzip“). Als Faustregel zur Vermeidung von Schleichwerbung gilt, dass die Erwähnung/Darstellung von Produkten/Firmen immer dann zulässig erscheint, wenn dies aus dramaturgischen oder informatorischen Gründen gerechtfertigt ist oder zur Darstellung der realen Umgebung erfolgt.

Von dem unzulässigen Sponsoring ist die erlaubte uneigennützige Unterstützung der Produktion durch Dritte (Firmen oder andere Förderer) zu unterscheiden. Dies bedeutet in der Praxis, dass z.B. ein Schreiner die Studiokulisse für einen Sendebeitrag kostenfrei anfertigen und zur Verfügung stellen oder ein Getränkemarkt die monatliche Talkrunde mit „Flüssigem“ versorgen kann, sofern deren Name oder Erscheinungsbild im Rahmen der Sendung nicht zu Werbezwecken erwähnt oder dargestellt wird.

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