Theater/ Lesung

Wenn Du eine Theateraufführung oder eine Literatur-lesung aufzeichnen und senden möchtest …

Vielleicht gibt es bei Dir vor Ort eine engagierte Laienschauspielgruppe und Du hast Dir auch schon einmal überlegt, dass die Ausstrahlung einer Theateraufführung in Deinem Bürgermedium für Mitwirkende und Zuschauer eine tolle Sache wäre. Dies ist auch durchaus machbar, wenn Du dabei einige rechtliche „Spielregeln“ beachtest.

Die Aufführungsrechte für freie Theatergruppen, Liebhaberbühnen und Schulen werden i.d.R. als einfache Nutzungsrechte durch Bühnenverlage eingeräumt. Diese berechtigen dann, eine bestimmte Anzahl von bühnenmäßigen Aufführungen öffentlich darzubieten. Davon zu unterscheiden sind die Senderechte, die Du als Produzent für eine Ausstrahlung in den Bürgermedien benötigst. Diese sind in den Aufführungsrechten nicht enthalten. Möchtest Du also ein Theaterstück aufnehmen und ausstrahlen, musst Du Dir selbst die entsprechenden Senderechte beim zuständigen Bühnenverlag einholen. [Tipp: Wenn Du dabei erklärst, dass Bürgermedien nicht kommerziell sind und eine Ausstrahlung nur im regionalen Bereich erfolgt, könnten mit etwas Verhandlungsgeschick die Kosten dafür überschaubar bleiben.] Daneben sind für eine Aufnahme und Ausstrahlung des Theaterstückes natürlich noch die Genehmigungen der mitwirkenden Personen und des Veranstalters erforderlich.

Übrigens sind bei dramaturgisch-musikalischen Werken (Opern, Operetten, Musicals u.ä.) über den GEMA/GVL Pauschalvertrag der Landesmedienanstalten bereits die „kleinen Senderechte“ abgedeckt (siehe Experten-Tipp „Wenn Du Musik in Bürgermedien verwenden willst …“). Die Rechte für eine vollständige Aufnahme und Ausstrahlung des Werkes erhältst Du aber nur über den Urheber selbst bzw. i.d.R. über den zuständigen Musik-/oder Bühnenverlag.

Hast Du vor in Deiner Sendung aus literarischen Werken (verlegten Werken oder erschienenen Sprachtonträgern) vorzulesen bzw. diese darzubieten, dann sind dafür auch die entsprechenden Senderechte einzuholen. Hierzu musst Du Dich an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wenden, sofern Deine Lesung je Literaturwerk bei einer Fernsehausstrahlung nicht mehr als 10 Minuten sowie bei einer Hörfunkausstrahlung nicht mehr als 15 Minuten beträgt. Für diese „kleinen Senderechte“ erhebt die VG Wort festgelegte Minutentarife (www.vgwort.de). Möchtest Du über diese Zeitgrenzen hinweg eine Lesung aus einem literarischen Werk ausstrahlen, werden die entsprechenden Senderechte von den Verlagen selbst vergeben. Dies kann den Vorteil haben, dass aufgrund Deines Verhandlungsgeschicks nur geringe oder sogar keine Kosten auf Dich zu kommen. [Tipp: Selbst wenn der Autor die Lesung seines Werkes genehmigt hat, ist Vorsicht geboten, da in aller Regel sämtliche Rechte an den Verlag abgetreten sind. Deshalb ist anzuraten, sich in einem solchen Fall trotzdem an den Verlag zu wenden].

Download Expertentipp (PDF)

zur mobilen Seite wechseln

Diese Seite liegt auch in einer für mobile Geräte optimierten
Version vor.

Wollen Sie zur mobilen Version wechseln?

Ja,
zur mobilen Seite wechseln

Nein